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Lex Ufi
Produktion

Lex Ufi

Murnau AI illustration
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Deutsche Standardrichtlinie für Filmförderung und Produktionsfinanzierung — definiert Fördervoraussetzungen, Drehortanforderungen und Budgetgrenzen. Maßstab für öffentliche Filmkredite.

Am Set oder in der Finanzierungsphase eines deutschen Projekts kommt man um die Lex Ufi nicht herum — sie regelt, wie öffentliche Mittel in Filmproduktionen fließen und unter welchen Bedingungen ein Projekt überhaupt förderfähig wird. Die Richtlinie stammt aus einer Zeit, als der deutsche Film gezielt stabilisiert werden musste, und sie funktioniert bis heute als verlässlicher Rahmen für Kreditvergabe durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und regionale Förderinstitutionen.

Praktisch bedeutet das: Bevor die erste Klappe fällt, muss geklärt sein, ob das Projekt die Kriterien erfüllt. Die Lex Ufi definiert verbindlich, wo gedreht werden darf — Deutschland ist Voraussetzung, mit einigen Ausnahmen für Co-Produktionen. Das Budget unterliegt Obergrenzen je nach Förderart. Besetzung, Crew und Herstellungsleitung müssen zu wesentlichen Teilen deutsch sein oder aus EU-Ländern kommen. Der Drehort-Check ist nicht akademisch: Ein Film, der zu viel im Ausland gedreht wird oder zu viele ausländische Crew-Mitglieder beschäftigt, riskiert, aus der Förderung zu fallen oder Mittel zurückzahlen zu müssen. Als Kameramann erlebt man das häufig bei Location-Scouting — manche Orte funktionieren ästhetisch perfekt, sind aber logistisch so ungünstig, dass sie die Förderfähigkeit gefährden würden.

Ein entscheidender Punkt für die Produktion: Die Lex Ufi sieht vor, dass Darlehen zurückgezahlt werden müssen — aus Einnahmen des Filmes. Das schafft Druck bei der Budgetplanung. Gleichzeitig gibt es Zuschüsse und Eigenkapitalhilfen, die nicht zurückgezahlt werden, aber strengere Voraussetzungen haben. Wer mit Lex-Ufi-Mitteln arbeitet, muss Abrechnungen führen, die überprüfbar sind. Das betrifft Gagen, Materialkosten, alles.

Die Richtlinie wird regelmäßig aktualisiert — zuletzt wurden Staffelungen für kleinere Produktionen und digitale Projekte angepasst. Für Low-Budget-Filme oder Dokumentationen gelten teilweise erleichterte Bedingungen. Wer als Produzent oder in der Herstellungsleitung arbeitet, muss die aktuellen Fassungen kennen. Sie sind öffentlich zugänglich und werden von der FFA publik gemacht. Die Lex Ufi ist nicht Hindernis, sondern Ermöglicher — ohne sie gäbe es deutlich weniger deutsche Produktionen. Sie zwingt aber zu Klarheit: über Budget, über Orte, über Team-Struktur. Das erspart am Set später viele Überraschungen.

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